Partykönig - Alsdorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Partykönig
René Schmidt
Willy-Brandt-Ring 3
52477 Alsdorf

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zwischen Partykönig (nachfolgend „Vermieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Veranstaltungsequipment.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


§2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Mietartikel auf der Internetseite stellt kein verbindliches Angebot dar. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn:

  • die Verfügbarkeit bestätigt wurde,
  • ein Miettermin vereinbart wurde und
  • der Vermieter die Buchung ausdrücklich bestätigt.

§3 Mietdauer

Die Mietdauer richtet sich nach der Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die angegebenen Mietpreise für:

  • zwei Werktage oder
  • ein Wochenende (Freitag bis Montag).

Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.


§4 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.

Die Zahlung erfolgt:

  • bei Selbstabholung,
  • bei Lieferung oder
  • nach vorheriger Vereinbarung per Überweisung oder PayPal.

Der Vermieter ist gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer verpflichtet.


§5 Lieferung und Selbstabholung

Der Mieter kann die Mietgegenstände selbst abholen oder liefern lassen.

Lieferkosten richten sich nach der vereinbarten Lieferregion.

Der Mieter sorgt dafür, dass eine problemlose Anlieferung möglich ist.

Kann eine Lieferung aufgrund fehlender Erreichbarkeit oder falscher Angaben nicht erfolgen, trägt der Mieter die dadurch entstandenen Mehrkosten.

Die Lieferung erfolgt bis zur Haustür. Anlieferungen zur Garage, Garten ect. nur nach Absprache möglich. Bei Abholung durch Fa. Partykönig muss das Equipment an der zuvor abgelegten Stelle wieder bereit gestellt werden.


§6 Zustand der Mietgegenstände

Alle Mietgegenstände werden in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand übergeben.

Der Mieter hat offensichtliche Mängel unverzüglich bei Übergabe mitzuteilen.

Spätere Reklamationen hinsichtlich offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.


§7 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  • die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln,
  • ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen,
  • vor Witterungseinflüssen zu schützen,
  • keine Veränderungen oder Reparaturen vorzunehmen,
  • Bedienungsanleitungen zu beachten.

Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.


§8 Schäden und Verlust

Der Mieter haftet während der Mietzeit für sämtliche Schäden, Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände.

Beschädigte oder verlorene Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert berechnet.

Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.


§9 Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt.

Verspätete Rückgaben werden mit einer zusätzlichen Tagesmiete berechnet.

Die Mietgegenstände sind vollständig zurückzugeben. Fehlende Teile sind unverzüglich nachzuliefern.


§10 Reinigung

Normale Gebrauchsspuren sind im Mietpreis enthalten.

Übermäßige Verschmutzungen (z. B. verschüttete Getränke in Technik, starke Verschmutzung von Möbeln oder Zelten, Kerzenwachs, Klebereste usw.) werden nach Aufwand berechnet.


§11 Nutzung von Technik

Technische Geräte dürfen ausschließlich entsprechend der Einweisung genutzt werden.

Schäden durch:

  • falschen Anschluss
  • unsachgemäße Bedienung
  • Überlastung
  • Feuchtigkeit
  • Fremdeingriffe

gehen zu Lasten des Mieters.

§11a Nutzung von Zelten und Pavillons / Sturmregelung

  1. Zelte und Pavillons sind ausschließlich entsprechend der Einweisung des Vermieters aufzubauen und zu verwenden.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Befestigungsmittel ordnungsgemäß zu verwenden.
  3. Der Mieter beobachtet die Wetterentwicklung eigenverantwortlich.
  4. Bei Starkwind, Gewitter, Hagel oder Unwetter sind Zelte unverzüglich zu räumen und – soweit möglich – abzubauen oder ausreichend zu sichern.
  5. Als Sturm gelten insbesondere Windgeschwindigkeiten ab Windstärke 8 (ca. 62 km/h) oder entsprechende Warnungen des Deutschen Wetterdienstes.
  6. Für Schäden durch unsachgemäße Sicherung oder Nutzung trotz Unwetter haftet der Mieter in vollem Umfang.
  7. Der Vermieter haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, soweit gesetzlich zulässig.
  8. Während eines Sturms oder Gewitters dürfen sich keine Personen im Zelt oder Pavillon aufhalten, sofern eine Gefährdung bestehen kann.

§12 Haftung

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Veranstaltungsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§13 Rücktritt

Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt, Krankheit, Diebstahl oder unvorhersehbare technische Defekte die Durchführung unmöglich machen.
Bereits gezahlte Mietbeträge werden vollständig erstattet.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.


§14 Stornierung

Eine Stornierung durch den Mieter ist jederzeit möglich.


§15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.


§16 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Aachen.